Mitgliedschaft in der DJK Antoniuskolleg Neunkirchen
Mitglieder der DJK Antoniuskolleg Neunkirchen sind die Personen, die sich ihr unter Anerkennung der Vereinssatzung angeschlossen haben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden durch ihre Eltern vertreten.
Die Aufnahme in die DJK Antoniuskolleg Neunkirchen erfordert einen schriftlichen Antrag (Downloadbereich). Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Der Ausschluss aus der DJK Antoniuskolleg Neunkirchen kann durch Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn das Mitglied seine Pflichten nicht erfüllt oder in Haltung und Führung dieser Satzung wesentlich widerspricht.
Der Austritt aus der DJK Antoniuskolleg Neunkirchen erfordert eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Austritt wird nach Erfüllung aller bestehenden Verpflichtungen mit Wahrung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des zum Austritt gewünschten Halbjahres (30. Juni / 31. Dezember) wirksam.
Weitere Auskünfte gibt die Vereinssatzung.
Monatliche Mitgliedsbeiträge – Stand Januar 2009
|
Erwachsene |
Jugendliche bis 18, Kinder, Studenten, Wehrpflichtige, Ersatz-dienstleistende, Azubis |
Passive Mitglieder |
Handball |
10 € |
5,50 € |
5,50 € |
Tischtennis |
8 € |
5 € |
5 € |
Volleyball |
5 € |
3 € |
3 € |
- Familienbeitrag ab drittem Mitglied: halbierter Beitrag. Erwachsene zahlen zuerst.
- Bei Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen gilt der höhere Betrag.
- Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht beginnt nach Zustimmung durch die Vereins-/ Abteilungsleitung mit dem 1. Tag des Antragsmonats.
- Die oben genannten Monatsbeträge sind ab dem Eintrittsdatum und danach im Voraus jährlich (im Januar) oder halbjährlich (1. Januar / 1. Juli) zu entrichten. Dementsprechend wird der Beitrag für das darauf folgende Kalenderjahr eingezogen.
- Die Beitragszahlung ist aus organisatorischen Gründen nur über Banklastschrift möglich.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft muss der Vereinsführung jeweils zum 30. Juni / 31. Dezember schriftlich mitgeteilt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 3 Monate.